Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft e.G.
Quelle: dsbg.de - Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft e.G.
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🤔 Häufig gestellte Fragen
Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft e.G. bietet Seebestattungen in der Nord- und Ostsee an und führt Beisetzungsfahrten von nahezu allen deutschen Häfen in diesen Gewässern durch; international ist das Unternehmen ebenfalls in allen Weltmeeren tätig. Als Hauptabfahrthäfen im Nordseegebiet nennt die DSBG List auf Sylt, Büsum und Cuxhaven, im Ostseegebiet Flensburg, Kiel, Travemünde und Sassnitz auf Rügen. Auf Wunsch realisiert das Unternehmen auch Fahrten von vielen weiteren deutschen Häfen (z. B. Hörnum
Bei der Seebestattung gibt es zwei Formen: Begleitete Seebestattung und Stille Seebestattung. Bei der begleiteten Form wird der Verstorbenen-Beisetzungshafen vom Kapitän begleitet, die Urne ist bei Ankunft der Angehörigen auf Bordbereich aufgebahrt, und die Trauergesellschaft kann eine Trauerfeier an Bord gestalten; die Urne wird auf der Beisetzungsposition ins Meer gelassen, danach kehrt das Schiff nach Begleitfahrt zurück, und vier Doppelschläge der Schiffsglocke beenden symbolisch die Wache. Nach der Fah
Die DSBG ist die größte deutsche Reederei für Seebestattungen und verfügt über eigene Schiffe mit fester Besatzung, die ausschließlich für Seebestattungen genutzt werden. Die Fahrten sind exklusiv für eine Trauergesellschaft – das Schiff steht Ihnen und Ihren Gästen allein zur Verfügung. Die Kapitäne und Besatzungen sind speziell geschult, und es gibt persönliche Betreuung der Angehörigen, Vor-Ort-Beratung bei der Anreise sowie Gestaltungsmöglichkeiten an Bord (z. B. Trauerfeier, Blumenschmuck, Musik). Die
Bestattungsrecht ist Ländersache, daher gibt es unterschiedliche Regelungen. In der Regel muss der Wille des Verstorbenen zu einer Seebestattung belegt sein. Als Nachweis kann ein handschriftliches Dokument hinterlegt werden, das den Willen zur Seebestattung erklärt und begründet, mit vollem Namen und Geburtsdatum sowie dem Wort „Dies ist mein letzter Wille“. Falls kein solches Dokument vorliegt, muss die Verbundenheit des Verstorbenen zum Meer nachgewiesen werden. Das Unternehmen empfiehlt zudem ein Vorsor